Zivilgericht
Das Zivilgericht bildet eine Abteilung des Obergerichts und ist zur Hauptsache Rechtsmittelinstanz in Zivilsachen. Als solche beurteilt es Berufungen und Beschwerden in zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie in Vollstreckungsstreitigkeiten in Zivilsachen.
Das Zivilgericht gliedert sich organisatorisch in fünf Zivilkammern, die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz (KEKA) als Aufsichts- und Beschwerdeinstanz im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sowie die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission (SchKK) als obere kantonale Aufsichtsbehörde und Beschwerdeinstanz in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen.
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