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Risiko einer Strom- und Gas-Mangellage ist gegenüber Vorjahr verringert, besteht aber weiterhin :
Regierungsrat verzichtet für Herbst und Winter 2023/24 auf einschneidende Energiesparmassnahmen und erhält Strukturen für kantonales Krisenmanagement aufrecht

Das Risiko einer Strom- und Gas-Mangellage im Herbst und Winter 2023/24 hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert, besteht aber weiterhin – die Schweiz und der Aargau werden sich nach wie vor gegen künftige Strom- und Gas-Mangellagen wappnen müssen. Aufgrund dieser Risikoabschätzung verzichtet der Regierungsrat für Herbst und Winter 2023/24 auf einschneidende Energiesparmassnahmen. Unter anderem erlässt der Kanton auch dieses Jahr keinen Aufruf zum Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung. Weiterhin gelten die allgemeinen Empfehlungen zum ressourcenschonenden Umgang mit Energie.

Das Risiko einer Strom- und Gas-Mangellage im Herbst und Winter 2023/24 hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert. Die Voraussetzungen für die Versorgungssicherheit von Strom und Gas sind besser als vor Jahresfrist. Die Gasspeicher in Europa weisen höhere Speicherstände auf als letztes Jahr und die Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke hat sich verbessert. In der Schweiz weisen die Speicherseen höhere Pegelstände aus als im Vorjahr, der Bund hat eine Wasserkraftreserve vertraglich gesichert, zudem stehen drei Reservekraftwerke zur Verfügung, eines davon in Birr.

Bei einem Zusammentreffen ungünstiger Faktoren könnte das Risiko einer Strom- und Gas-Mangellage im Herbst und Winter 2023/24 aber rasch steigen. Bei einer Verschlechterung der Lage, zum Beispiel im Falle eines überdurchschnittlich kalten Winters, ungeplanten Ausfällen von Kraftwerkskapazitäten im In- und Ausland sowie Gasinfrastrukturen oder geopolitischer Verwerfungen mit Auswirkungen auf die Gasversorgung, wird der Regierungsrat in Abstimmung mit dem Bund und der Energiewirtschaft erneut Massnahmen zur weiteren Reduktion des Energieverbrauchs prüfen.

Zudem erfordern mittel- und längerfristige Entwicklungen wie alternde Kernkraftwerke im In- und Ausland, der Kohleausstieg in Deutschland sowie die Abhängigkeit von fossilen Brenn- und Treibstoffen, dass sich die Schweiz und der Aargau in den nächsten Jahren weiter gegen Mangellagen wappnen müssen.

Verzicht auf einschneidende Energiesparmassnahmen

Der Regierungsrat hat eine Lagebeurteilung vorgenommen und verzichtet aufgrund der Risikoabschätzung für Herbst und Winter 2023/24 – bezogen auf eine Strom- und Gas-Mangellage – auf einschneidende Energiesparmassnahmen. Unter anderem erlässt der Kanton auch dieses Jahr keinen Aufruf zum Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung.

Er empfiehlt jedoch zu prüfen, wie mit einem möglichst geringen Energieaufwand ein Höchstmass an weihnächtlicher Stimmung bewirkt werden kann – beispielsweise durch zeitliche Begrenzungen oder durch Setzen von örtlichen Schwerpunkten. Weiterhin gelten die allgemeinen Empfehlungen zum ressourcenschonenden Umgang mit Energie; insbesondere auch für Massnahmen, die keine wesentlichen Komforteinbussen mit sich bringen und insbesondere in Zeiten von hohen Energiepreisen auch Geld sparen. Entsprechende Tipps sind auf den Webseiten des Bundes und des Kantons aufgeschaltet (siehe Link unten).

Unter www.ag.ch/mangellage ist auch der Gemeinde-Leitfaden mit Hinweisen zur Vorbereitung und allfälligen Umsetzung von Massnahmen verfügbar, den der Kanton bereits letzten Herbst in Zusammenarbeit mit der Aargauer Gemeindeammänner-Vereinigung erarbeitet hat. Zudem läuft aktuell eine breit angelegte Kampagne zum Thema Energiesparen und zum effizienten Nutzen von Energie. Die von der Energieberatung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt lancierte Kampagne nimmt keinen direkten Bezug auf die Strom- und Gas-Mangellage; mit sympathischen Sujets soll die Bevölkerung grundsätzlich dazu motiviert werden, dort Energie zu sparen, wo es einfach und ohne Komforteinbusse möglich ist.

Der Kanton selbst ist als Energie-Grossverbraucher bestrebt, seine Liegenschaften soweit als möglich energetisch zu optimieren und sensibilisiert auch die Mitarbeitenden regelmässig für einen schonungsvollen Umgang mit Energieressourcen. Er wird weitere technische Investitionen vornehmen und die Mitarbeitenden mit internen Kampagnen zum Energiesparen motivieren.

Taskforce Versorgungssicherheit bleibt in reduziertem Umfang aktiv

Die kantonale Taskforce Versorgungssicherheit, in der alle Departemente, die Staatskanzlei und der Kantonale Führungsstab (KFS) vertreten sind, befasst sich seit ihrer Einsetzung durch den Regierungsrat im August 2022 systematisch und umfassend mit den möglichen Auswirkungen einer Strom- und Gas-Mangellage auf den Kanton Aargau.

Die Planungen umfassen das Business Continuity Management, die Bewirtschaftung der Liegenschaften bei Kontingentierungen und Netzabschaltungen sowie ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit im kantonalen Krisenmanagement und der Regierungs- und Kommunikationsfähigkeit des Regierungsrats. Unter der Federführung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und der Staatskanzlei hat die Taskforce die entsprechenden Herausforderungen, Themen und Problemstellungen analysiert und zuhanden des Regierungsrats die Planungsgrundlagen für das kantonale Krisenmanagement erarbeitet. Miteinbezogen wurden die kantonalen Wirtschaftsverbände und Arbeitnehmendenorganisationen, die Gemeinden und ihre Regionalen Führungsorgane (RFO), Energieversorgungsunternehmen sowie weitere wichtige Stakeholder zum Beispiel aus dem Gesundheits- und Bildungswesen.

Die Taskforce Versorgungssicherheit hat ihre Planungs- und Vorbereitungsarbeiten weitgehend abgeschlossen. Sie führt ihre Arbeit bis auf weiteres in einem reduzierten Umfang fort und erstellt Lageanalysen zuhanden des Regierungsrats. Die Strukturen für die Bewältigung einer Strom- und Gas-Mangellage werden soweit aufrecht erhalten, dass bei einer allfälligen Verschlechterung der Risikobeurteilung das kantonale Krisenmanagement rasch wieder aktiviert werden kann.

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