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Regierungsrat lehnt Tiefenlager auf Kantonsgebiet weiterhin grundsätzlich ab :
Stellungnahme zur Etappe 2 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager

Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass sich das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager des Bundes bisher bewährt hat. In seiner Stellungnahme zur Etappe 2 des Sachplans lehnt er jedoch ein geologisches Tiefenlager auf Kantonsgebiet weiterhin grundsätzlich ab. Er bekräftigt damit seine Position aus der Etappe 1. Beim Standortauswahlverfahren muss die Sicherheit erkennbar an erster Stelle stehen. Die bedeutenden Thermal- und Mineralwassernutzungen sowie die Trinkwasserressourcen auf Kantonsgebiet sind zwingend zu schützen. Zum Standort für eine mögliche Oberflächenanlage in Villigen hat der Regierungsrat grosse Bedenken.

Der Regierungsrat will grundsätzlich kein geologisches Tiefenlager im Kanton Aargau. Er ist aber gewillt, im Standortauswahlverfahren konstruktiv mitzuarbeiten. Voraussetzung hierfür ist der konsequente Einbezug des Standortkantons Aargau in einem nachvollziehbaren, fairen, glaubwürdigen und transparenten Verfahren. Die Umsetzung des Sachplanverfahrens muss gemäss klarer Forderung des Regierungsrates konsequent unter dem Primat der Sicherheit erfolgen. Bei der Standortwahl dürfen politische Gründe oder andere Aspekte, die nicht sicherheitsrelevant sind, keine Rolle spielen.

In den anstehenden Arbeiten der Etappe 3 sowie bei der Ausarbeitung des Rahmenbewilligungsgesuchs erwartet der Kanton Aargau zu relevanten Meilensteinen des Verfahrens vermehrt vertiefte Informationen. Die Nachvollziehbarkeit und die Plausibilität der wissenschaftlichen und technischen Abklärungen der Nagra sind in Hinblick auf ein geologisches Tiefenlager für den Regierungsrat eine wesentliche Voraussetzung, um künftige Entscheide prüfen und treffen zu können.

Grosse Vorbehalte gegenüber möglichem Oberflächenstandort Villigen

Im Zusammenhang mit dem möglichen Oberflächenstandort JO-3+ auf dem Gebiet der Gemeinde Villigen, der dem Zugang zum Tiefenlager dienen soll, sieht der Regierungsrat noch einen grundsätzlichen Klärungsbedarf. Der Standort ist im kantonalen Richtplan sowohl als Teil des Entwicklungsschwerpunkts von kantonaler Bedeutung als auch als Vorzugsgebiet Spitzentechnologie festgesetzt. Das Paul-Scherrer-Institut (PSI) als Forschungszentrum von nationaler Bedeutung mit seinen sensiblen Grossforschungsanlagen (u.a. SLS und SwissFEL) darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Der Regierungsrat erwartet, dass die Nagra dies in der kommenden Etappe vertieft untersuchen wird.

Der Kanton Aargau setzt seine Priorität am Standort Villigen auf die Weiterentwicklung und Ansiedlung von Forschungs- und Hightech-Institutionen im Rahmen des nationalen Innovationsparks InnovAARE. Weiter bestehen Konflikte im Bereich Natur- und Landschaftsschutz: Neben dem BLN-Gebiet "Aargauer Tafeljura" und dem regionalen Naturpark "Jurapark Aargau" sind ein Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung und ein Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung durch die mögliche Oberflächenanlage betroffen. Ein möglicher zusätzlicher Aare-Übergang würde die wertvolle Uferregion der Aare beeinträchtigen. Der Regierungsrat erwartet, dass die kantonalen Interessen und Prioritäten im Bereich der Oberflächenanlage JO-3+ im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden und sämtliches Optimierungspotenzial ausgenutzt wird.

Grundwasser, Mineral- und Thermalwassernutzungen dürfen nicht gefährdet werden

Dem Wert der Region als Wasserschloss entsprechend verlangt der Regierungsrat die konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips für den Schutz der natürlichen Wasservorkommen. Die Flusstäler der Aare und des Rheins sind bedeutende Grundwasserspeicher und -lieferanten. Für die Region sind Thermalbäder wie Bad Zurzach, Bad Schinznach oder Baden/Ennetbaden sowie Mineralwassernutzungen nicht nur wichtige Dienstleistungsunternehmen, sondern auch von grossem kulturellem und gesellschaftlichem Wert. Die bestehenden Grund- und Thermalwasservorkommen und -nutzungen dürfen durch den Bau und Betrieb des Tiefenlagers auf keinen Fall beeinflusst werden.

Anerkennung der zentralen Rolle der Kantone

In der Etappe 3 kommt den Standortkantonen eine immer wichtigere Rolle zu, sei es durch die Einengung auf die potentiellen Standortkantone Aargau und Zürich oder durch die lokalen Planungen im Zusammenhang mit den geplanten Sondierbohrungen sowie der Oberflächeninfrastruktur für ein geologisches Tiefenlager. Die Akzeptanz des Verfahrens steht im Zentrum der politischen Diskussion. Der Kanton Aargau hat daher ein hohes Interesse, sich weiterhin konstruktiv in das Sachplanverfahren einzubringen, seine Interessen auf Kantonsgebiet zu wahren sowie als wichtiger Ansprechpartner gegenüber allen Verfahrensbeteiligten, insbesondere den Gemeinden und den Regionen, zu agieren. Dies setzt voraus, dass die zentrale Rolle der Kantone sowohl durch die verfahrensleitende Behörde wie auch durch die Nagra entsprechend anerkannt und konstruktiv unterstützt wird.

Die vollständige Stellungnahme des Regierungsrates ist auf der Website des Kantons Aargau publiziert und kann hier heruntergeladen werden: www.ag.ch/vernehmlassungen

Allgemeine Informationen zum Verfahren Sachplan geologische Tiefenlager

Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine nationale Aufgabe und ist auf Bundesebene geregelt. Das Auswahlverfahren zu den Standorten für geologische Tiefenlager steht unter der Leitung des Bundesamtes für Energie (BFE). Das Verfahren ist im Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) geregelt und erfolgt in drei Etappen. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat dabei oberste und absolute Priorität. Aktuell befindet sich das Verfahren am Ende der Etappe 2, die mit dem Entscheid des Bundesrats Ende dieses Jahres abgeschlossen werden soll. Voraussichtlich wird neben den Standortgebieten 'Jura Ost' (AG) und 'Zürich Nordost' (ZH, SH, TG), die von der Nagra 2015 zur vertieften Untersuchung in Etappe 3 vorgeschlagen wurden, auch das Gebiet 'Nördlich Lägern' (AG, ZH) weitergezogen.

Durch die im SGT vorgesehene regionale Partizipation wird der Einbezug der betroffenen Bevölkerung und Organisationen in allen Etappen des Auswahlverfahrens sichergestellt. Nach Abschluss der dritten Etappe wird der Bundesrat über den Standort des Tiefenlagers in Form einer Rahmenbewilligung entscheiden. Danach folgt die Genehmigung durch das eidgenössische Parlament. Falls das fakultative Referendum ergriffen wird, findet zuletzt eine Volksabstimmung statt.

Mehr Informationen unter www.ag.ch/tiefenlager

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