Titel: Besondere Dünge-Vorschriften im Einzugsgebiet des Hallwilersees
Kurzbeschreibung: Seit dem 1. Januar 2011 sind im Einzugsgebiet des Hallwilersees besondere Vorschriften bezüglich der Düngung mit Phosphor in Kraft. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass das bisher erreichte Niveau der Phosphor-Abschwemmungen in den Hallwilersee weiterhin erhalten bleibt, auch wenn ab 2011 keine Abgeltungen mehr für nicht ausgebrachten Phosphor gezahlt werden. Bisher wurden die Landwirte mit 15 Franken für jedes nicht ausgebrachte Kilogramm Phosphor entschädigt. So wurden in den letzten Jahren 8 bis 9,5 Tonnen weniger Phosphor jährlich im Einzugsgebiet des Hallwilersees ausgebracht.
Autor(en): Dr. Philippe Baltzer, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 58, November 2012   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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