Titel: Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushaltungen neu geregelt
Kurzbeschreibung: Seit Inkrafttreten des Einführungsgesetzes zum Umweltrecht (EG UWR) am 1. September 2008 ist es Aufgabe der Verkaufsstellen und der Gemeinden, eine Entsorgungslösung für Sonderabfälle aus Haushaltungen anzubieten. Seit Anfang Jahr offerieren dies die meisten Aargauer Gemeinden in Zusammenarbit mit den Apotheken und Drogerien. Sonderabfälle aus Haushaltungen müssen somit entweder in die Verkaufsstelle zurückgebracht oder bei einer der 126 Drogerien und Apotheken im Kanton Aargau abgegeben werden.
Autor(en): Andreas Burger, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 44, Mai 2009   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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