Titel: Das neue Umweltschutzdekret ist beschlossene Sache
Kurzbeschreibung: Der Grosse Rat hat das total revidierte Umweltschutzdekret am 27. Oktober 1998 einstimmig beschlossen. Nach der Genehmigung durch den Bund sollte es im ersten Quartal 1999 in Kraft gesetzt werden können. Das Dekret regelt die Umsetzung des Umweltschutzrechtes im Kanton Aargau und legt die Ausnahmen von der grundsätzlichen Zuständigkeit der Gemeinden fest. Es überträgt den Gemeinden keine Aufgaben, die sie nicht schon vorher hatten. Im Gegenteil: Die Verantwortung für die Erhebung und Sanierung von Altlasten liegt neu ganz beim Kanton.
Autor(en): Dr. Philippe Baltzer, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 4, Januar 1999   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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