Titel: Energienachweis am gesetzlichen Grenzwert
Kurzbeschreibung: Seit dem starken Anstieg der Energiepreise erhält der Energieverbrauch eines Gebäudes wieder mehr Gewicht für Bauherren. Um die Baubewilligung für einen Neubau oder eine umfassende Modernisierung zu erhalten, schreibt das Gesetz einen Energienachweis vor. Dieser Nachweis bezweckt einen Wärme- und Kälteschutz mit einem möglichst geringen Energiebedarf. Der Energiebedarf wird durch die Gebäudehülle, das Heizsystem, die Warmwasseraufbereitung und die mechanische Lüftungsanlage bestimmt.
Autor(en): Alain Schilli, Abteilung Energie
Erschienen in: Nr. 37, August 2007   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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