Titel: Abwassersanierung von Liegenschaften im ländlichen Raum
Kurzbeschreibung: Liegenschaften, die ausserhalb des Baugebiets liegen, müssen nach dem Gewässerschutzgesetz auch an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Voraussetzungen sind, dass Abwasser anfällt und der Anschluss zweckmässig und zumutbar ist. Andernfalls bieten sich auch andere Möglichkeiten an: abflusslose Gruben, Tanks oder Kleinkläranlagen.
Autor(en): Rolf Matter, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 34, November 2006   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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