Titel: Strassenunterhalt "auf Gedeih und Verderb"
Kurzbeschreibung: Bereits seit 18 Jahren ist es nicht mehr erlaubt, Unkrautvertilgungsmittel (Herbizide) im Strassenunterhalt einzusetzen. Dies gilt seit 2001 auch für das private Wegnetz. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch) wollen das Herbizidverbot breit bekannt machen und unterstützen die Gemeinden bei der Information der Bevölkerung und beim Vollzug.
Autor(en): Dr. Elmar Kuhn, Amt für Verbraucherschutz
Erschienen in: Nr. 24, Mai 2004   PDF
Hinweis zu Dateien im PDF-Format
Um die obenstehenden Dokumente im PDF-Format zu öffnen, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader. Er kann direkt übers Internet heruntergeladen werden und erlaubt Ihnen das Ansehen, Navigieren und Drucken von PDF-Dateien über alle gängigen Plattformen.
   
Letzte Änderung: 23. Januar 2001
©
Kanton Aargau
www.ag.ch