Titel: Wer ist verantwortlich für den Wald?
Kurzbeschreibung: Die Hauptverantwortung für den Wald liegt bei den Waldeigentümmerinnen und Waldeigentümern. Doch der Wald ist ein besonderes Gut. Das zeigt sich schon daran, dass viele Waldbenützerinnen und Waldbenützer den Wald als Allgemeingut betrachten und gar nicht daran denken, dass er jemandem gehört. Waldeigentum unterlag von jeher besonderen Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit. Auf der anderen Seite war Walderhaltung immer auch eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Das Bundesgesetz über den Wald (WaG) verpflichtet die Kantone, eine zweckmässige Forstorganisation aufzubauen und ihr Gebiet in Forstkreise und Forstreviere einzuteilen. Wie dies im Aargau geschieht und wer wofür verantwortlich ist, wird im Folgenden erläutert.
Autor(en): Heinz Kasper, Abteilung Wald
Erschienen in: Sondernummer 4, Februar 1999   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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