Titel: Instruktionsrunde über die energiegesetzlichen Vorschriften
Kurzbeschreibung: Das Energiegesetz des Kantons Aargau überträgt den Vollzug der energierechtlichen Vorschriften des Bundes sowie des Kantons Aargau grösstenteils an die Gemeinden, während der Kanton nur eine Aufsichtsfunktion ausübt. Eine wichtige Aufgabe des Kantons ist jedoch die Instruktion der Gemeinden zur Gewährleistung eines ausgeglichenen Standards beim Vollzug in den Gemeinden sowohl auf formeller, also organisatorischer, wie auch materieller Ebene. Dieser Aufgabe ist der Kanton u.a. mit der Durchführung von Instruktionsveranstaltungen für Fachleute nachgekommen.
Autor(en): Dr. Peter Hess, Abteilung Energie
Erschienen in: Nr. 12, Februar 2001   PDF
Hinweis zu Dateien im PDF-Format
Um die obenstehenden Dokumente im PDF-Format zu öffnen, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader. Er kann direkt übers Internet heruntergeladen werden und erlaubt Ihnen das Ansehen, Navigieren und Drucken von PDF-Dateien über alle gängigen Plattformen.
   
Letzte Änderung: 23. Januar 2001
©
Kanton Aargau
www.ag.ch