Titel: Landschaften von kantonaler Bedeutung
Kurzbeschreibung: Am 2. Mai 2000 hat der Grosse Rat mit einer weiteren Anpassung des Richtplanes auch die Festsetzung der Landschaften von kantonaler Bedeutung beschlossen. Er sichert damit rund 20 Prozent des Kantonsgebiets als Landschaftsschutzzone. Dies entspricht ungefähr der Fläche, welche heute im Kanton Aargau für die Besiedlung benötigt wird. Was sind die Beweggründe und Argumente für die Errichtung von Landschaften von kantonaler Bedeutung? Besteht nun für die Landschaft Aargau Grund zur Hoffnung?
Autor(en): Thomas Gremminger, Abteilung Landschaft und Gewässer
Erschienen in: Nr. 11, November 2000   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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Kanton Aargau
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