Titel: Es werde Licht - oder auch nicht
Kurzbeschreibung: Licht ist elektromagnetische Strahlung. Das Umweltschutzgesetz des Bundes (USG) schreibt vor, dass Strahlen an der Quelle zu begrenzen und Mensch und Tier vor schädlicher und lästiger Einwirkung zu schützen sind. Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, das USG umzusetzen. Wie aber sollen bewilligende Behörden entscheiden, ob Aussenbeleuchtungen mehr schaden als nützen?
Autor(en): Roland Bodenmann, HHM Aarau AG, -
Erschienen in: Nr. 73, Februar 2017   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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