Titel: Was "Altlasten" im Grundbuch verloren haben
Kurzbeschreibung: Altlasten und andere mit Schadstoffen oder Abfällen belastete Standorte sind nun auch im Grundbuch angemerkt. für den Verkauf oder die Teilung solcher Parzellen ist eine kantonale Bewilligung erforderlich.
Autor(en): Felix Ramisch, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 70, Januar 2016   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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