Titel: Teilliberalisierung der Feuerungskontrolle im Kanton Aargau
Kurzbeschreibung: Der Grosse Rate hat bei der Beratung des Dekretes über die Umsetzung des Umweltschutzrechts (USD) Ende 1998 beschlossen, die Feuerungskontrolle zu liberalisieren. Anlagebetreiberinnen und Anlagebetreiber können neu die Feuerungskontrolle an eine Wartungsfirma ihrer Wahl übertragen, sofern diese die gestellten Anforderungen in personeller und technischer Hinsicht erfüllt. Für die Durchführung der amtlichen Feuerungskontrolle im Kanton Aargau musste darum ein neues Modell gewählt werden.
Autor(en): Claude Furginé, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 8, Januar 2000   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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Kanton Aargau
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