Im Rahmen von Qualifikationsverfahren werden Berufslernende auf ihre Kompetenzen und Fähigkeiten geprüft. Die Abschlussprüfung ist ein Teil davon.
In den Qualifikationsverfahren wird festgestellt, ob eine Berufslernende oder ein Berufslernender über die Kompetenzen verfügt, die in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt sind. Die Abschlussprüfungen (früher Lehrabschlussprüfung LAP) am Ende der Lehrzeit sind ein Teil davon.
Die Qualifikationsverfahren werden von den Chefexpertinnen und Chefexperten organisiert. Sie bestehen aus einem schulischen und einem betrieblichen Teil.
Zuständigkeit und Termine nach Branchen:
Kaufmännische Berufe / Berufe im Detailhandel
- Zuständigkeiten KV / Detailhandel (PDF, 1 Seite, 27 KB)
- Schlussbeurteilung Detailhandelsassistenten (PDF, 4 Seiten, 49 KB)
- Schlussbeurteilung Detailhandelsfachleute (PDF, 5 Seiten, 54 KB)
Gewerblich-industrielle und technische Berufe sowie Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen
Berufslernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten können einen Nachteilsausgleich beantragen.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche das Qualifikationsverfahren absolviert haben, können auf Gesuch hin Einsicht in die Prüfungsakten nehmen.
Kandidatinnen und Kandidaten, die das Qualifikationsverfahren nicht bestanden haben, finden hier wichtige Informationen zum weiteren Vorgehen.
Dem folgenden Merkblatt können Sie nützliche Informationen zu den Abschlussprüfungen entnehmen:
Expertenkurse
Um am Qualifikationsverfahren als (Chef)-Expertin oder (Chef)-Experte tätig sein zu können, muss ein Expertenkurs absolviert werden. Diese werden vom Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) angeboten.
Rechtliche Grundlagen
- Berufsbildungsgesetz (SR 412.10) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Berufsbildungsverordnung (SR 412.101) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.200) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.211) (öffnet in einem neuen Fenster)