Unternehmen, die stark unter den Folgen der Covid-19-Pandemie leiden, können beim Kanton Wirtschaftshilfe beantragen. Der Fokus liegt auf der Überlebensfähigkeit von üblicherweise gesunden Unternehmen.
Aargauer Unternehmen können beim Kanton finanzielle Unterstützung beanspruchen, um die negativen Auswirkungen der Coronapandemie abzufedern. Der Regierungsrat hat für Härtefallmassnahmen einen Kredit von 125 Millionen Franken bewilligt, der vom Grosse Rat einstimmig genehmigt wurde. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Massnahmen.
Damit ein Unternehmen Unterstützung beantragen kann, muss es im Jahr 2020 wegen der behördlichen Covid-19-Massnahmen einen Umsatzverlust von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2018/2019 erlitten haben.
Sinn und Zweck
Mit den Härtefallmassnahmen sollen Unternehmen, die vor der aktuellen Krise wirtschaftlich gesund waren, erhalten und Arbeitsplätze gesichert werden. Die finanzielle Unterstützung soll Unternehmen dazu dienen, einen durch die Covid-19-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass zu überbrücken.
Wie muss ich vorgehen?
In finanzielle Not geratene Unternehmen können ein Gesuch beim Kanton einreichen. Der Kanton entscheidet auf Grund der Kreditfähigkeit des Unternehmens über die Art der Härtefallhilfe, ob diese in Form
- eines vom Kanton zu 100 Prozent garantierten Kredits über die Banken,
- eines Darlehens des Kantons oder
- eines nicht rückzahlbaren Betrags geschieht.
Es ist auch möglich, dass diese Massnahmen kombiniert werden, dass beispielsweise ein Unternehmen sowohl eine Ausfallgarantie für einen Bankkredit als auch einen nicht rückzahlbaren Betrag erhält. Die maximale Leistung ist auf 25 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes 2018/2019 sowie auf den maximal notwendigen Liquiditätsengpass begrenzt. Falls die Hausbank die Gewährung eines Kredits mit Ausfallgarantie ablehnt, kann die Vergabe eines Darlehens des Kantons geprüft werden.
Bei Umsätzen im Durchschnitt der Jahre 2018/19 von 50'000 bis 100'000 Franken wird ausschliesslich ein nicht rückzahlbarer Betrag gewährt.
Welche Unternehmen dürfen Antrag stellen?
- Sitz im Kanton Aargau
- Personalkosten fallen zu mehr als 50 Prozent in der Schweiz an
- Gründung vor dem 1. März 2020
- Jahresumsatz mindestens 50'000 Franken (im Durchschnitt der Jahre 2018/19)
- Unternehmen aller Branchen, die nachweisen können, dass deren Umsatz im Jahr 2020 wegen der behördlichen Corona-Massnahmen weniger als 75 Prozent des Durchschnitts 2018/2019 beträgt (Umsatzeinbusse mindestens 25 Prozent)
- Unternehmen, die vor der Pandemie wirtschaftlich solide waren und dank der Härtefallhilfe mittelfristig überlebensfähig sind
Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Kantonale Härtefallmassnahmen (PDF, 518 KB).
Grundsätze für die Massnahmen
- Bei Unternehmen, die im Durchschnitt der Jahre 2018/19 einen Umsatz zwischen 50'000 und 100'000 Franken ausweisen, wird ausschliesslich ein nicht rückzahlbarer Betrag gewährt.
- Die Unterstützung ist auf die Höhe des sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses begrenzt.
Einzelne Massnahmen und Höchstgrenzen
Art der Finanzhilfe | Höchstgrenzen |
Rückzahlbarer, vom Kanton zu 100% garantierter Kredit über die Bank |
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Darlehen (Kanton) | analog wie bei Kredit |
Nicht rückzahlbarer Betrag im vereinfachten Verfahren (Umsatz bis 200'000 Franken) |
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Nicht rückzahlbarer Betrag mit Einzelfallprüfung |
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Dauer der Gesuchseinreichung ist befristet
Gesuche können bis zum 30. April 2021 online eingereicht werden.
Antragsprozess
Der Antrag erfolgt in drei Schritten (vgl. Grafik). Wichtig ist, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereithalten, sonst verzögert sich der Prozess und dauert länger als üblich.
Finanzierung
Die im Kanton Aargau zur Unterstützung der Wirtschaft zur Verfügung stehenden Mittel von 125 Millionen Franken werden vom Bund mitfinanziert. Die Höhe der Bundesbeteiligung wurde von den Eidgenössischen Räten im Dezember beschlossen. Sie wird für den Kanton Aargau voraussichtlich 46 Millionen Franken betragen.
Sonderverordnung, Bundesverordnung
Das bisherige Massnahmenpaket wird von den aktuellen Härtefallmassnahmen abgelöst. Entsprechend wurde auch die regierungsrätliche Sonderverordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (öffnet in einem neuen Fenster) angepasst, auf welcher die Härtefallmassnahmen basieren.
Die Umsetzung des neuen kantonalen Massnahmenpakets erfolgt im Rahmen der vom Bundesrat am 25. November 2020 verabschiedeten Covid-19-Härtefallverordnung (öffnet in einem neuen Fenster) .
Einbezug Kommission und Grosser Rat
Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) hat der vorzeitigen Freigabe der Mittel am 14. Dezember 2020 zugestimmt. Der Grosse Rat hat den Verpflichtungskredit am 5. Januar 2021 ebenfalls nachträglich genehmigt.
Antrag auf Härtefallhilfe stellen
Antrag auf Härtefallhilfe für Unternehmen stellen
Nachstehend können Sie einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen.
Voraussetzungen
Die Unterstützung steht allen Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie allen juristischen Personen zur Verfügung, welche die Kriterien erfüllen, die im Merkblatt Kantonale Härtefallhilfe (PDF, 518 KB) oder im Flyer (PDF, 784 KB) aufgeführt sind. Ein Eintrag im Handelsregister ist nicht notwendig.
Ablauf
Der Antrag erfolgt in drei Schritten. Für Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 200'000 Franken besteht ab dem 29. Dezember 2020 ein vereinfachter Prozess. Eine Grafik zu den Abläufen finden Sie weiter oben unter Antragsprozess . Bitte halten Sie jeweils die geforderten Unterlagen bereit.
Wenn Sie alle Kriterien erfüllen und den gesamten Antragsprozess durchlaufen haben, wird Ihr Gesuch geprüft. Sie erhalten einen positiven oder negativen Entscheid per E-Mail in Form einer Verfügung zugestellt.
Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen, das Merkblatt Kantonale Härtefallhilfe (PDF, 518 KB) aufmerksam zu lesen.
Benötigte Unterlagen
Verschiedene Unterlagen sind dem Antragsformular unbedingt beizulegen.
Im ersten Formular müssen Sie die Basisdaten zum Unternehmen und der antragsstellenden Person angeben:
- UID-Nummer
- Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
- Umsätze 2018, 2019 und 2020
Nach Abschluss des ersten Formulars erhalten Sie ein E-Mail.
Für das zweite Formular sind für Unternehmen mit Umsatz 2018/19 von unter 200'000 Franken folgende Unterlagen erforderlich:
- Auszug des Geschäftskontos
- IBAN-Nummer für Auszahlung
Für das zweite Formular sind für Unternehmen mit Umsatz 2019/18 von über 200'000 Franken folgende Unterlagen erforderlich:
- Jahresrechnungen 2017–2019
- Beleg Jahresumsatz 2020
- Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung/EO
- Selbständige: Erwerbsersatz
Nach Abschluss des zweiten Formulars erhalten Sie ein E-Mail.
Für das dritte Formular (für Unternehmen mit Umsatz ab CHF 200'000 und für kleinere Unternehmen, welche einen Kredit beantragen) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Angaben zu Einnahmen und Ausgaben für 12 Monate ab Antragsstellung. Bitte verwenden Sie dazu die folgende Vorlage (XLSX, 84 KB)
- Liste der offenen Kreditoren und Debitoren
- Auszug des Geschäftskontos
- Selbstständige: Nebeneinkünfte inkl. Renten, AHV, etc.
- Leistungen aus Versicherungen (Betriebsausfall)
- Aktueller Betriebsregisterauszug
- IBAN-Nummer für Auszahlung
Bitte beachten Sie, dass sich die Behandlung Ihres Gesuchs verzögert, falls die eingereichten Unterlagen unvollständig sind.
Fristen & Termine
Gesuche können bis zum 30. April 2021 online eingereicht werden.
Für Gesuche von Unternehmen mit einem Umsatz von unter 200'000 Franken idauert die Prüfung maximal eine Woche. Bei grösseren Unternehmen und grossen Beiträgen dauert die Beurteilung in der Regel 2 bis 3 Wochen.
Falls die benötigten Unterlagen nicht vollständig vorliegen oder bei der Prüfung noch zusätzliche Abklärungen nötig sind, kann sich ein Entscheid auch verlängern. Wenn sehr viele Gesuche gleichzeitig eingehen oder über die Feiertage kann sich die Beurteilung ebenso verlängern.
Kosten
Für die Antragstellung werden Ihnen keine Kosten verrechnet.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Wir bitten Sie, das erste Formular in untenstehendem Link vollständig auszufüllen und die notwendigen Unterlagen hochzuladen (Foto oder PDF). Nach dem Ausfüllen des ersten Formulars werden Sie einen Link für weitere Formulare erhalten.
Nach dem Ausfüllen der Formulare und nach der Prüfung der Gesuche gemäss den oben genannten Fristen erfolgt ein positiver oder negativer Entscheid in Form einer Verfügung per E-Mail.
Rechtliche Grundlagen
Merkblätter und nützliche Links
- Medienmitteilung des Regierungsrats zum Ausbau der Härtefallmassnahmen für Unternehmen, 14. Januar 2021
- Medienmitteilung des Bundesrats zum Ausbau der Unterstützung über das Härtefallprogramm, 13. Januar 2021 (öffnet in einem neuen Fenster)
- Medienmitteilung des Regierungsrats zur Lockerung der Voraussetzungen für kantonale Härtefallmassnahmen, 23. Dezember 2020
- Medienmitteilung der grossrätlichen Kommissionen zur Gutheissung der Finanzhilfen für Wirtschaft, Kultur und Sport, 16. Dezember 2020
- Medienmitteilung des Regierungsrats zur Botschaft für Finanzhilfe für Härtefälle in Wirtschaft, Kultur und Sport, Antrag für Verpflichtungskredit von 125 Mio. Franken, 2. Dezember 2020
- Medienmitteilung des Bundesrats zur Verabschiedung der Verordnung zu Corona-Härtefallhilfe, 25. November 2020 (öffnet in einem neuen Fenster)
- Medienmitteilung des Regierungsrats zu weiteren Unterstützungsmassnahmen für Aargauer Wirtschaft, Kultur und Sport, 13. November 2020