Services A-Z
Services | Organisation / Compétence |
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Aufenthalt in ausserkantonaler Einrichtung für behinderte Kinder und Jugendliche beantragen
Wenn Kinder oder Jugendliche mit besonderen Betreuungsbedürfnissen ausserhalb ihres Wohnkantons ein IVSE-anerkanntes Angebot in einer Einrichtung in Anspruch nehmen müssen, muss die zuständige Behörde (Schulpflege, Familiengericht oder Gemeinderat) ein Gesuch um Finanzierung der Leistungen einreichen. |
Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten |
Ausserkantonalen Aufenthalt in Behinderteneinrichtungen für Erwachsene beantragen
Erwachsene Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, ausserhalb ihres Wohnkantons ein nach der interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) anerkanntes Angebot in einer Behinderteneinrichtung in Anspruch zu nehmen. Dafür ist ein "Gesuch um Bewilligung der Finanzierung des Aufenthalts in einer ausserkantonalen Einrichtung" einzureichen. Wird das Gesuch bewilligt, stellt die ausserkantonale Einrichtung ein "Gesuch um Kostenübernahmegarantie" über die IVSE-Verbindungsstelle des Standortkantons der Einrichtung an den Kanton Aargau. |
Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten |
Bei Kantonsbibliothek einschreiben
Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, CDs und DVDs können innerhalb der Kantonsbibliothek kostenlos konsultiert werden. Als eingeschriebene Benutzerin oder als eingeschriebener Benutzer können Sie Medien, die für die Heimausleihe freigegeben sind, nach Hause ausleihen. Zudem haben Sie Zugriff auf die elektronischen Ressourcen der Kantonsbibliothek. |
Kantonsbibliothek |
Bewilligung für die Gewährung von Konsumkrediten beantragen
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht prüft Gesuche und erteilt die Bewilligungen zur Gewährung von Konsumkrediten (500 bis 80'000 Franken). |
Amt für Wirtschaft und Arbeit |
Bewilligung zur Vermittlung von Konsumkrediten beantragen
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht prüft Gesuche und erteilt die Bewilligungen zur Vermittlung von Konsumkrediten (500 bis 80'000 Franken). |
Amt für Wirtschaft und Arbeit |
In der Kantonsbibliothek Kopien und Reproduktionen bestellen
Wenn Sie einzelne Passagen oder Teile von Zeitschriften und Büchern aus dem Bestand der Kantonsbibliothek gerne als PDF-Datei oder auf Papier hätten, stellen wir für Sie eine Kopie her. Von Büchern und Dokumenten, die konservatorisch besonders geschützt werden müssen, fertigen wir für Sie fotografische Reproduktionen an. |
Kantonsbibliothek |
Kantonswechsel EU/EFTA-Staatsangehörige melden
Die EU/EFTA-Staatsangehörige, welche ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegt (Kantonswechsel), hat den Zuzug innerhalb von 14 Tagen der neuen Wohngemeinde zu melden. |
Amt für Migration und Integration |
Kantonswechsel von Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörigen mit Ausländerausweis B melden
Die Aufenthaltsbewilligung gilt nur für den Kanton, der sie ausgestellt hat. Beabsichtigen Personen mit Aufenthaltsbewilligung den Wohnsitz in einen anderen Kanton zu verlegen, benötigen sie dazu vorgängig eine Bewilligung des neuen Kantons. Für einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist keine Bewilligung oder Anmeldung erforderlich. |
Amt für Migration und Integration |
Kantonswechsel von Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörigen mit Ausländerausweis C melden
Bei Personen mit einer Niederlassungsbewilligung ist in der Regel kein Gesuch im Voraus einzureichen, ausser die gesuchstellende Person ist zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, gegen sie ist eine strafrechtliche Massnahme im Sinne des Strafgesetzbuches angeordnet worden oder sie bezieht Sozialhilfe. |
Amt für Migration und Integration |
Kantonswechsel von Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörigen mit Ausländerausweis L melden
Die Kurzaufenthaltsbewilligung gilt nur für den Kanton, der sie ausgestellt hat. Beabsichtigen Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung den Wohnsitz in einen anderen Kanton zu verlegen, benötigen sie vorgängig eine Bewilligung des neuen Kantons. Für einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist keine Bewilligung oder Anmeldung erforderlich. |
Amt für Migration und Integration |
Kollektivgesellschaft Änderung
Informationen zur Anmeldung von Änderungen bei einer Kollektivgesellschaft. |
Handelsregisteramt |
Kollektivgesellschaft Löschung
Informationen zur Anmeldung einer Löschung bei einer Kollektivgesellschaft. |
Handelsregisteramt |
Kollektivgesellschaft Neueintragung
Informationen zur Anmeldung und Neueintragung einer Kollektivgesellschaft. |
Handelsregisteramt |
Kollektivgesellschaft Umwandlung
Informationen zur Anmeldung einer Umwandlung einer Kollektivgesellschaft in ein Einzelunternehmen. Sind bei einer Kollektivgesellschaft zwei Gesellschafter beteiligt und der eine scheidet aus der Gesellschaft aus, so kann derjenige, der keine Veranlassung zur Auflösung gegeben hatte, das Geschäft in Form eines Einzelunternehmens weiterführen (Art. 579 OR). |
Handelsregisteramt |
Kommanditgesellschaft Änderung
Informationen zur Anmeldung von Änderungen bei einer Kommanditgesellschaft. |
Handelsregisteramt |
Kommanditgesellschaft Neueintragung
Informationen zur Anmeldung und Neueintragung einer Kommanditgesellschaft. |
Handelsregisteramt |
Kommanditgesellschaft Umwandlung
Informationen zur Anmeldung einer Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in ein Einzelunternehmen. Sind bei einer Kommanditgesellschaft zwei Gesellschafter beteiligt und der eine scheidet aus der Gesellschaft aus, so kann derjenige, der keine Veranlassung zur Auflösung gegeben hatte, das Geschäft in Form eines Einzelunternehmens weiterführen (Art. 619 OR i.V.m. Art. 579 OR). |
Handelsregisteramt |
Kommmanditgesellschaft Löschung
Informationen zur Anmeldung einer Löschung bei einer Kommanditgesellschaft. |
Handelsregisteramt |
Kostenübernahmegarantie (KüG) für behinderte Kinder und Jugendliche beantragen
Kostenübernahmegarantien sichern die Finanzierung des Aufenthalts einer ausserkantonalen Person in einer IVSE-anerkannten Einrichtung. Die Gesuche müssen bei der IVSE-Verbindungsstelle des Standortkantons vor Eintritt eingereicht werden. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Erteilung der Kostenübernahmegarantie durch den Wohnsitzkanton. |
Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten |
Kostenübernahmegarantie (KüG) in Behinderteneinrichtungen für Erwachsene beantragen
Anerkannte Erwachseneneinrichtungen im Kanton Aargau, die erwachsene Menschen mit einer Behinderung aus anderen Kantonen betreuen oder beschäftigen, müssen für diese Klienten eine gültige Kostenübernahmegarantie (KÜG) des zuständigen Wohnkantons haben. Die KÜG ist über die Abteilung SHW einzuholen. |
Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten |
Kurzarbeitsentschädigung beantragen
Wenn Arbeitgebende aus wirtschaftlichen Gründen die normale Arbeitszeit vorübergehend kürzen müssen, können sie bei der Arbeitslosenversicherung Kurzarbeitsentschädigung für ihre Mitarbeitenden beantragen. |
Amt für Wirtschaft und Arbeit |