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Herzlich willkommen Liebe Besucherinnen und Besucher unseres Portals Tagtäglich werden in unseren Gerichtssälen Urteile gefällt, wird über Hab und Gut, über familienrechtliche Angelegenheiten, aber auch über Schuld oder Unschuld entschieden. Was macht denn aber ein Urteil zu einem guten Urteil? Nun, es muss sicher mal seine Grundlage im Gesetz finden sowie nachvollziehbar und verständlich sein. Zudem muss es als fair empfunden werden. Und, ganz wichtig: es muss zeitnah gefällt werden. Wir setzen uns ein für eine hohe Qualität der Rechtsprechung, die insbesondere auch den erwähnten Kriterien einer effizienten und bürgernahen Justiz gerecht wird. Nur so können wir Vertrauen schaffen und für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden sorgen – für ein friedliches Miteinander im Kanton Aargau. Franziska PlüssPräsidentin des Obergerichts und der Justizleitung Mehr
Über uns Die Gerichte sind für die sach- und zeitgerechte Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten besorgt und fällen strafrechtliche Sanktionen aus. Mehr
Obergericht Das Obergericht ist die oberste richterliche Behörde im Kanton. Es ist teilweise als erste Instanz, teilweise als Rechtsmittelinstanz tätig. Mehr
Spezialverwaltungsgericht Das Spezialverwaltungsgericht gliedert sich in die Abteilungen Steuern und Kausalabgaben und Enteignungen. Mehr
Zwangsmassnahmengericht Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet als kantonales erstinstanzliches Gericht über Zwangsmassnahmen im Strafverfahren. Mehr
Bezirksgerichte Die Bezirksgerichte sind erste Gerichtsinstanz in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten. Mehr
Schlichtungsbehörden Die Schlichtungsbehörden vermitteln in zivilrechtlichen Verfahren zwischen den Parteien. Mehr
Anwaltskommission Die Anwaltskommission ist die staatliche Aufsichtsinstanz über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Mehr
Betreibungs- & Konkurswesen Das Betreibungs- und Konkurswesen besteht aus der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission, dem Betreibungsinspektorat und dem Konkursamt. Mehr
KESB Die Familiengerichte (Abteilungen der Bezirksgerichte) nehmen die Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wahr. Mehr