
Der Kanton Aargau fördert Kinder und Jugendliche auch ausserhalb der Schule. Er unterstützt kommunale, regionale und kantonale Jugendprojekte. Die kantonale Jugendpolitik verfolgt das Ziel, mit geeigneten Rahmenbedingungen die soziale, kulturelle und politische Integration von Kindern und Jugendlichen im Gemeinwesen zu fördern.
In der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung unterstützt der Aargau kommunale, regionale und kantonale Jugendprojekte und koordiniert Belange der Kinder- und Jugendförderung auf kantonaler Ebene. Diese bietet Zugang zu Lernorten, die für die Entwicklung von Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und selbstständigen Personen wichtig sind.
Die Anliegen und Bedürfnisse der Jugend haben der Kanton und die Gemeinden gemäss Kantonsverfassung (öffnet in einem neuen Fenster) bei all ihren Tätigkeiten zu berücksichtigen. Der Kanton fördert die Jugend einerseits im Rahmen der obligatorischen Schule, der beruflichen Grundbildung und der Mittelschulen. Andererseits kann er auch die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung unterstützen. Diese bietet Jugendlichen einen niederschwelligen Zugang zu informellen Lernorten, die für eine umfassende Bildung wichtig sind. Jugendförderung schafft somit Rahmenbedingungen, die Kindern und Jugendlichen helfen, sich zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Personen entfalten zu können.
Der Kanton Aargau bietet Gemeinden und Kirchgemeinden im Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit finanzielle Unterstützung.
Im Bereich der regionalen Jugendförderung hat der Kanton die Möglichkeit, Beiträge an gemeindeübergreifende Jugendprojekte zu leisten.
Der Kanton Aargau unterstützt Kinder und Jugendliche durch verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Jugend und Politik
Der Kanton Aargau fördert Angebote und Projekte zur Partizipation und politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen.
Kinderrechtskonvention
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der vereinten Nationen (Kinderrechtskonvention) hat die Schweiz im Jahre 1997 ratifiziert. Damit sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet die Kinderrechtskonvention einzuhalten.
Kinderrechte bezeichnen diejenigen Rechte, die den Kindern und Jugendlichen unterschiedslos zustehen. Sie formulieren Menschenrechte mit Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnissen von Minderjährigen.
- Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau (PDF, 10 Seiten, 408 KB)
- Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen - Empfehlungen der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, 2016 (PDF, 39 Seiten, 641 KB)
- Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik, 2008 (PDF, 47 Seiten, 405 KB)
- Plattform Kinder- und Jugendpolitik Schweiz (öffnet in einem neuen Fenster)
Finanzhilfen des Bundes
Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) ermöglicht es den Kantonen und Gemeinde, aber auch privaten Trägerschaften beim Bund Finanzhilfen für Vorhaben mit Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit zu beantragen.