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AuslandschweizerInnen

Stimmregister

Die Staatskanzlei ist verantwortlich für die Führung des zentralen Stimmregisters, die Zusendung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen an die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie die Bescheinigung von Unterschriften bei Volksreferenden und -initiativen.

Voraussetzung für den Eintrag im Stimmregister

Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Stimmrechtsbescheinigungen