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Fahrzeugtechnik

Vorschriften für Lieferwagen

Seit 1. Januar 2010 gelten folgende Bestimmungen: In Lieferwagen sind maximal 9 Sitzplätze zulässig. Alle Sitzplätze, auch auf Längsbänken, müssen mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, wobei in besonderen Fällen Ausnahmen möglich sind.