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Grundstückerwerb durch Ausländer

Häufige Fragen zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Die Fragen und Antworten dienen einzig der Information. Ihnen kommt kein rechtsverbindlicher Charakter zu. Rechtsverbindlich im Einzelfall sind ausschliesslich die einschlägige Gesetzgebung und Rechtsprechung.

1. Kann eine Person im Ausland ein gemischt genutztes Wohn- und Geschäftshaus unter dem Titel "Betriebsstätte" bewilligungsfrei kaufen?

2. Kann ein ausländisch beherrschtes Unternehmen (Person im Ausland) betriebliches Reserveland kaufen?

3. Können Ausländer und Ausländerinnen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und nicht aus EU- oder EFTA-Ländern stammen (sog. Drittstaatenangehörige), Wohngrundstücke in der Schweiz kaufen?

4. Können Ausländer und Ausländerinnen (EU-/EFTA-Bürger und -Bürgerinnen sowie Drittstaatenangehörige), die ihren Wohnsitz im Kaufzeitpunkt noch im Ausland haben, im Kanton Aargau Wohngrundstücke erwerben?

5. Können sich Ausländer und Ausländerinnen an (Wohn-)Immobiliengesellschaften in der Schweiz beteiligen?

6. Kann ein Grundstückerwerb oder eine Grundstücksüberbauung (inkl. Schuldbrieferwerb) durch eine ausländische oder ausländisch beherrschte Bank finanziert werden?

7. (aufgehoben)

8. Welche Unterlagen sind mit einem Gesuch um Feststellung der nicht-ausländischen Beherrschung einer AG einzureichen?

9. Kann ein Ausländer bzw. eine Ausländerin mit (Noch-)Wohnsitz im Ausland im Kanton Aargau eine Liegenschaft als Hauptwohnung kaufen?