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9.7. Verwandtenunterstützung

10.7.3 Berechnung des Verwandtenunterstützungsanspruchs

Vom steuerbaren Vermögen sind die folgenden Freibeträge abzuziehen
(§ 3 Abs. 2 VUR(öffnet in einem neuen Fenster)):
Fr. 250'000.–
Fr. 500'000.–
Fr. 40'000.–
AlterAnteil
vom 19. bis zum vollendeten 30. Altersjahr1/60
vom 31. bis zum vollendeten 40. Altersjahr1/50
vom 41. bis zum vollendeten 50. Altersjahr1/40
vom 51. bis zum vollendeten 60. Altersjahr1/30
ab dem 61. Altersjahr1/20
a) EinzelpersonenhaushaltFr. 10'000.–
b) ZweipersonenhaushaltFr. 15'000.–
c) Zuschlag pro Kind (minderjährig oder in Ausbildung)Fr. 1'700.–