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Finanzhilfen des Bundes

Bundesfinanzhilfen für Projekte zur Optimierung des Betreuungsangebots

Mit der Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG und KBFHV) gewährt der Bund ab Juli 2018 bis Mitte 2023 unter anderem Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern. Dies im Umfang von rund 14 Millionen Franken (Art. 3b KBFHG und Art. 28 ff. KBFHV).