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Finanzhilfen des Bundes

151 Aargauer Gemeinden erhielten Bundesfinanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) anerkannte den Kanton Aargau als beitragsberechtigt für Finanzhilfen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Für die geleisteten Subventionserhöhungen im Schuljahr 2018/2019 erhielten die anspruchsberechtigten Aargauer Gemeinden finanzielle Unterstützung vom Bund in der Höhe von 1,9 Millionen Franken.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)