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Zugang und Qualität fördern

Aufsicht und Bewilligung im Rahmen des Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG)

Das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Es verpflichtet die Gemeinden unter anderem zur Festlegung von Qualitätsstandards und der Aufsicht der Einrichtungen.