Pilotprojekte in der Gesundheitsversorgung
Seit dem 1. Januar 2022 kann der Kanton Pilotprojekte im Bereich der Gesundheitsversorgung mit einem finanziellen Beitrag oder mit der Erteilung der Erlaubnis, von kantonalen Normen und Weisungen ausnahmsweise und für eine definierte Dauer abzuweichen, unterstützen.