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Suchthilfe im Kanton Aargau

Alkoholzehntel

gestapelte Weinkorken mit Nummern
© Kanton Aargau

Der Alkoholzehntel ist ein Teil des Reingewinns aus der Spirituosenbesteuerung. Der Kanton Aargau verwendet den Alkoholzehntel für die Finanzierung von Suchthilfeangeboten und -projekten. Es besteht die Möglichkeit, Beiträge aus dem Alkoholzehntel durch ein Gesuch zu beantragen.

Was ist der Alkoholzehntel und wofür wird er verwendet?

Was ist der Alkoholzehntel

Wofür wird der Alkoholzehntel verwendet?

Beiträge aus dem Alkoholzehntel beantragen

Voraussetzung für die Gesuchsstellung

Wie können Betriebsbeiträge beantragt werden?

Wie können Projektbeiträge beantragt werden?

Beurteilung der Gesuche

Wie werden Gesuche beurteilt?

Termine und Abläufe

DatumInformation
30. Juni
Einreichefrist für Gesuche an den Alkoholzehntel des Kantons Aargau
JuliFormale Prüfung der Gesuche durch die Abteilung Gesundheit
AugustFachliche Beurteilung der Gesuche durch die Kommission zur Verteilung des Alkoholzehntels des Kantons Aargau
SeptemberErarbeitung eines Verteilvorschlags durch die Kommission zur Verurteilung des Alkoholzehntels des Kantons Aargau
OktoberEntscheid über Verteilvorschlag der Kommission durch die Departementsleitung
Ende OktoberInformation der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller über den Entscheid

Ausserterminliche Gesuche

Zu den einzelnen Themen