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Berufsausübungsbewilligungen

Podologe / Podologin

Wer als fachlich selbstständige/r Podologe oder Podologin im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.