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Hunde

Registrierungspflicht von Hunden

Seit Anfang 2006 müssen Welpen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit einem Mikrochip (Transponder) versehen und in einer Datenbank registriert werden. Mikrochips dürfen nur an Tierärzte geliefert werden. Diejenigen Hunde, die vor dem 1. Januar 2006 geboren wurden, mussten bis Ende 2006 im Sinne einer Uebergangsfrist von einem Tierarzt oder Tierärztin mittels eines Chips gekennzeichnet werden.