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Lebensmittelinspektorat

Pflicht zur Selbstkontrolle

Die Lebensmittelgesetzgebung verlangt von allen Lebensmittelbetrieben und Betrieben mit Gebrauchsgegenständen ein Konzept zur Selbstkontrolle (vgl. Art. 26 Lebensmittelgesetz und Art. 74 ff. Lebensmitel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vorlagen Selbstkontrolle