Akteneinsicht
An der Akteneinsicht kann Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn nicht nachvollziehbar ist, weshalb die Prüfung des Qualifikationsverfahrens nicht bestanden wurde.
An der Akteneinsicht kann Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn nicht nachvollziehbar ist, weshalb die Prüfung des Qualifikationsverfahrens nicht bestanden wurde.