Seit dem 1. April 2022 gilt gemäss dem Entscheid des Bundesrats die normale Lage. Für die Bereiche Kultur und Sport sowie für gemeinnützige Organisationen gilt Normalbetrieb.
Seit dem 1. April 2022 gilt gemäss dem Entscheid des Bundesrats die normale Lage. Für die Bereiche Kultur und Sport sowie für gemeinnützige Organisationen gilt Normalbetrieb.