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Halteberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential

Das Hundegesetz und dessen Verordnung regeln das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Als solche gelten: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Pit Bull Terrier und American Pit Bull Terrier sowie Rottweiler. Betroffen sind auch alle Kreuzungstiere dieser Rassen (z. B. American Bully) und alle Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial abstammen.