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Fahrzeugwechsel

Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt im Kanton Aargau für Fahrzeugwechsel, Wechselschildeinlösungen und Wiederinverkehrsetzungen (Kontrollschild/er bei Halterin / Halter) per Post.

Vorläufige Verkehrsberechtigung in der Schweiz

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich

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