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Eigene Vorsorge

Vorsorgeauftrag

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr für sich selber sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine urteilsfähige Person für diesen Fall eine andere Person oder Stelle mit der Regelung ihrer Angelegenheiten beauftragen. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können oft andere Massnahmen des Erwachsenenschutzes (wie z.B. die Errichtung einer Beistandschaft) vermieden werden.