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Beistandspersonen

Private Mandatsträger/innen

Ohne den Einsatz von Freiwilligen könnte die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Erwachsenenschutzrecht nicht sichergestellt werden. Die KESB sind auf das Engagement von Privatpersonen angewiesen, die eine Beistandschaft übernehmen.