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Gleichstellung

Schlichtungsgesuch bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die sich bei ihrer Arbeit aufgrund des Geschlechts diskriminiert fühlen, können klagen. Bevor sie mit dieser arbeitsrechtlichen Streitigkeit jedoch ans Gericht gelangen, können sie sich an die Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen wenden. Auf dieser Seite stehen die dafür notwendigen Gesuche und weiterführenden Informationen zur Verfügung.