Hervorgehoben:Erreichbarkeit Gerichte
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Das Konkursamt des Kantons Aargau ist zuständig für die Durchführung aller im Kanton Aargau eröffneten Konkursverfahren, Nachlassliquidationen (Liquidationen ausgeschlagener Erbschaften), Organisationsmängelverfahren, die Leistung von Rechtshilfe an ausserkantonale Konkursämter sowie die Schuldbetreibung gegen Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts.
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).