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Bewilligungen & Meldepflichten

Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau wirkt als Bewilligungs- und Aufsichtsstelle von Betrieben im Kanton Aargau, die Arbeit vermitteln und Personal verleihen. Grundlage bildet das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).

Bewilligungspflicht

Bauarbeiter auf der Baustelle, im Hintergrund geht die Sonne unter.
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Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

Wichtige Informationen für den Personalverleih in der 24-Stunden-Betreuung