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Vertretungen & Kommissionen

Tripartite Kommission (TPK)

Die Tripartite Kommission für den Vollzug der flankierenden Massnahmen und des Arbeitslosenversicherungsrechts (TPK) beobachtet unter anderem den Arbeitsmarkt und nimmt Meldungen über Lohnunterbietungen entgegen. Stellt sie Missbräuche fest, leitet sie eine Untersuchung ein.

Zusammensetzung