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Lebensmittelinspektorat

Melde- & Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe

Um die Einhaltung des Lebensmittel- und Gastgewerbegesetzes zweckmässig überwachen zu können, ist es wichtig, dass die Betriebe und die verantwortlichen Personen bekannt sind. Deshalb besteht für alle Lebensmittelbetriebe eine Meldepflicht. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung (siehe Meldeformular für Lebensmittelbetriebe).

Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf und die Abgabe von Spirituosen

Grössere Betriebe mit Lebensmitteln tierischer Herkunft

Einzelanlässe

Gesundheitsgefährdende Lebensmittel

Kurzanleitung zur Anmeldung von Lebensmittelbetrieben oder Einzelanlässen