Restkostenfinanzierung über die Clearingstelle
Die kantonale Clearingstelle ist die zentrale Ansprechpartnerin, um den Zahlungsverkehr zwischen den beteiligten Parteien sicherzustellen. Dies sind die Leistungserbringer der stationären Langzeitpflege und der Hilfe und Pflege zu Hause, die jeweilige zivilrechtliche Wohnsitzgemeinde und der Kanton.