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Berufsausübungsbewilligungen

Tierarzt / Tierärztin

Wer als fachlich selbstständige/r Tierarzt oder Tierärztin im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.

Bild Tierarzt

Wiederkehrende Fragen

Ich habe eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) eines anderen Kantons. Wie gehe ich vor, dass ich auch im Aargau arbeiten kann?

Ich komme vom Kanton Luzern stundenweise für Bestandesbetreuung auf Höfe im Kanton Aargau. Vom Kanton Luzern habe ich bereits eine Berufsausübungsbewilligung (BAB). Das genügt doch, oder?

Ich trete neu in eine Praxis ein und hätte ebenso gerne eine Detailhandelsbewilligung (DHB).