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Berufsausübungsbewilligungen

Osteopath / Osteopathin

Wer als fachlich selbstständige/r Osteopath oder Osteopathin im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.

Ein Mann liegt auf einer Liege

Wiederkehrende Fragen

Ich habe eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) eines anderen Kantons. Wie gehe ich vor, dass ich auch im Aargau arbeiten kann?

Wir sind Physiotherapeuten und möchten einen Osteopathen bei uns anstellen. Dann benötigt er doch keine Bewilligung.