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Berufsausübungsbewilligungen

Naturheilpraktiker / Naturheilpraktikerin

Wer als fachlich selbstständige/r Naturheilpraktiker oder Naturheilpraktikerin im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.

Wiederkehrende Fragen

Ich habe eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) eines anderen Kantons. Wie gehe ich vor, dass ich auch im Aargau arbeiten kann?

Ich habe gehört, dass im Aargau im Moment die Naturheiltätigkeit noch bewilligungsfrei ausgeübt werden kann, aber bald die Frist endet. Was ist hier die genaue Sachlage?

Ich bin seit längerer Zeit Naturärztin. Nun habe ich vernommen, dass dies nicht mehr gehe?