Hauptmenü

Berufsausübungsbewilligungen

Arzt / Ärztin

Wer als fachlich selbstständige/r Arzt oder Ärztin im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.

Höchstzahlen (Stand Sommer 2023)

Der Kanton Aargau wendet ab 1. Juli 2023 in gewissen Gebieten Höchstzahlen an. Sie finden mehr Informationen zum Vollzug auf der Seite www.ag.ch/gesundheitsberufe unter dem Feld "Höchstzahlen im ambulanten Bereich".

Wiederkehrende Fragen (aufdatiert Juni 2023)

Ich habe eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) eines anderen Kantons. Wie gehe ich vor, dass ich auch im Aargau arbeiten kann?

Wir sind drei Ärzte, wobei nun der eine letzthin einen Unfall hatte und ausfällt. Wir brauchen dringend Verstärkung. Was sollen wir tun?

Ich möchte im Kanton Aargau tätig werden und gerne bei Ihnen mein ausländisches Arztdiplom anerkennen lassen.

Wir möchten bei uns eine Person in der Praxis jemanden anstellen, die aus dem Ausland kommt. Greift hier der sogenannte Ärztestopp?

Ich bin Rheumatologe und habe im Ausland studiert. Seit mehreren Jahren bin ich im einem anderen Kanton tätig gewesen. Nun möchte ich im Aargau eine eigene Praxis eröffnen und abrechnen können. Darf ich mit der Krankenversicherung selber abrechnen?

Ich bin praktische Ärztin mit einem anerkannten europäischen Diplom und möchte mich frisch in der Schweiz im Kanton Aargau niederlassen. Wie schaut das aus?

Mein Diplom als Arzt wurde von der Medizinalberufekommission (MEBEKO) nicht anerkannt. Ich möchte trotzdem gerne im Kanton Aargau arbeiten. Wie kann ich tätig werden?

Anfangs Juli 2021 traten doch Höchstzahlen für Ärzte in Kraft. Bekommen wir überhaupt noch Bewilligungen für Kollegen und Kolleginnen?