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Häufig gestellte Fragen

Nach einem Rechnungsversand ist unsere Telefon-Hotline häufig während einigen Tagen überlastet. Bitte beachten Sie daher unsere nachfolgende Sammlung von häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den Themen Rechnungstellung, Fälligkeit, Familiensituation.

Rechnungstellung

Warum bekomme ich jetzt eine Rechnung für das letzte Jahr?

Gilt für den Versand der provisorischen Rechnung ein Mindestbetrag? Beläuft sich dieser auf 300 Franken?

Weshalb ist die Rechnung erst provisorisch? Wann erhalte ich die definitive Rechnung?

Fälligkeit

Bis wann muss ich die Rechnung bezahlen? Was ist zu tun, wenn der Betrag nicht fristgerecht bezahlt werden kann?

Wird mir ein Verzugszins auch bei einer Ratenzahlung belastet?

Wie zahle ich die provisorische Rechnung am besten?

Familiensituation und weitere Fragen

Worum genau handelt es sich beim Abzug "Ermässigung nach Art. 36 DBG"? Wer hat Anspruch auf diesen Abzug?

Wie wirkt sich eine Heirat oder eine Trennung/Scheidung der Ehe im Verlaufe des Jahres auf die Rechnungsstellung aus?

Nach dem Tod meines Ehepartners im vergangenen Jahr habe ich bereits eine Rechnung erhalten. Weshalb bekomme ich nun noch einmal eine Rechnung für dasselbe Jahr?

Ich habe eine Kapitalzahlung aus einer Vorsorgeeinrichtung erhalten oder einen Vorbezug für Wohneigentumsförderung (WEF) gemacht. Habe ich dafür auch direkte Bundessteuern zu bezahlen?

Welcher Tarif wird bei Kapitalzahlungen angewendet?

Den Vorbezug für Wohneigentumsförderung (WEF) habe ich ganz oder teilweise wieder zurückbezahlt. Was muss ich tun, um die bereits bezahlten Steuern zurückzufordern?

In welchem Kanton muss ich am wenigsten direkte Bundessteuer bezahlen?

Für welche Ausgaben wird die Bundessteuer verwendet?

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