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Hochwasserschutz

Gewässerunterhalt

Natürliche Oberflächengewässer verhalten sich dynamisch und müssen in der Natur nicht unterhalten werden. In unserer Kulturlandschaft stellen wir hingegen hohe Anforderungen an sie. Einerseits dürfen sie nicht über die Ufer treten und ihren Lauf nicht verlagern, andererseits sollen sie ihre Funktionen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erfüllen und Erholung als Naherholungs- und Nutzungsraum bieten. Der Gewässerunterhalt ist unentbehrlich, um diese Ansprüche zu erfüllen.

Gewässerunterhaltspflicht

Unterhalt von Schutzbauwerken

Beschattung der Gewässer

Zuständigkeiten

Gewässerbeauftragte Gemeinden

Eine Karte des Kantons Aargau, auf der die Ansprechpersonen für "Hochwasserschutz und Wasserbau" sowie für "Gewässerunterhalt" ersichtlich sind. Für Screenreadernutzer sind diese Informationen im Feld "Legende zu Bild/Grafik" abrufbar.
© Kanton Aargau

Finanzierung